Hausmeister Service Aurich – Lars Knoch
Dienstanbieter: Hausmeister Service Aurich – Lars Knoch
Inhaber: Lars Knoch
Anschrift: Kleine Schlinge 7, 26607 Aurich, Deutschland
Kontakt: Tel. 01577 1500748, E-Mail: knoch@rund-um.xyz
Berufsbezeichnung: Hausmeisterservice (Gewerbe)
Zuständige Kammer/Aufsicht: – nicht einschlägig / keine besondere Aufsichtspflicht
USt-IdNr.: Gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher nicht aus
Inhaber: Lars Knoch
Anschrift: Kleine Schlinge 7, 26607 Aurich, Deutschland
Kontakt: Tel. 01577 1500748, E-Mail: knoch@rund-um.xyz
Berufsbezeichnung: Hausmeisterservice (Gewerbe)
Zuständige Kammer/Aufsicht: – nicht einschlägig / keine besondere Aufsichtspflicht
USt-IdNr.: Gemäß § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher nicht aus
Verantwortlich und erreichbar
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2025
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über Dienstleistungen im Bereich Hausmeisterservice, Garten- und Grundstückspflege, Objektbetreuung sowie sonstige vom Auftragnehmer angebotene Dienstleistungen.
- Der Auftragnehmer erbringt Leistungen sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsabschluss
- Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Annahme eines Angebots oder durch Beginn der beauftragten Arbeiten zustande.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
- Bei mündlich erteilten Aufträgen kann der Auftragnehmer den vereinbarten Leistungsumfang und wesentliche Preisbestandteile anschließend in Textform bestätigen.
3. Leistungsumfang
- Je nach Auftrag können insbesondere folgende Leistungen erbracht werden:
- Hausmeister- und Objektbetreuung
- Garten- und Grundstückspflege
- Rasenmähen und Rasenpflege
- Heckenschnitt und Strauchpflege
- Baum- und Gehölzpflege, soweit hierfür keine besondere Qualifikation oder Genehmigung erforderlich ist
- Laub- und Reinigungsarbeiten
- Unkrautentfernung
- Pflege von Außenanlagen
- kleinere Montage- und Instandhaltungsarbeiten
- kleinere Reparaturarbeiten
- Winterdienst
- Entrümpelungs- und Aufräumarbeiten
- Transport- und Entsorgungsleistungen
- sonstige ausdrücklich vereinbarte Dienstleistungen.
- Arbeiten, die besondere Fachkenntnisse, Genehmigungen, Zulassungen oder besondere Qualifikationen erfordern, werden nur übernommen, soweit der Auftragnehmer hierzu berechtigt und fachlich in der Lage ist.
- Arbeiten, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind, gelten als Zusatzarbeiten und werden gesondert berechnet.
4. Preise und Abrechnung
- Es gelten die im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder individuell vereinbarten Preise.
- Leistungen können als Festpreis, nach tatsächlichem Zeitaufwand oder nach einer vereinbarten Pauschale abgerechnet werden.
- Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderliche Arbeitszeit berechnet.
- Je nach Vereinbarung können zusätzlich berechnet werden:
- Anfahrts- und Fahrtkosten
- Maschinen- und Gerätepauschalen
- Material und Kleinmaterial
- Entsorgungs- und Deponiekosten
- Fremdleistungen
- besondere Transportkosten
- Spezialwerkzeuge und Spezialgeräte
- sonstige im Angebot oder Auftrag vereinbarte Kosten.
- Der Auftragnehmer nimmt die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. In diesem Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
5. Anfahrt und Fahrtkosten
- Für Fahrten innerhalb des üblichen Einsatzgebietes gelten die im Angebot oder in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Bedingungen.
- Für Einsätze außerhalb des üblichen Einsatzgebietes kann eine gesonderte Anfahrtspauschale oder Fahrtkostenberechnung vereinbart werden.
- Zusätzliche erforderliche Fahrten, beispielsweise zur Materialbeschaffung, Abholung, Entsorgung oder aufgrund besonderer Umstände des Auftrags, können gesondert berechnet werden, sofern dies vereinbart wurde oder sich aus dem Auftrag ergibt.
6. Maschinen-, Geräte- und Werkzeugkosten
- Beim Einsatz von Maschinen, motorbetriebenen Geräten, Spezialwerkzeugen oder sonstigen technischen Hilfsmitteln kann eine Maschinen- oder Gerätepauschale berechnet werden.
- Hierzu können insbesondere gehören:
- Rasenmäher
- Rasentrimmer
- Freischneider
- Motorsense
- Heckenschere
- Hochentaster
- Kettensäge
- Laubbläser
- Vertikutierer
- Häcksler
- Hochdruckreiniger
- Erdbohrer
- Kabel- und Leitungssuchgeräte
- Spezialwerkzeuge
- sonstige für den Auftrag eingesetzte Geräte.
- Die Höhe der jeweiligen Gerätepauschale ergibt sich aus dem Angebot, der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
- Eine Gerätepauschale kann insbesondere Kosten für Wartung, Reinigung, Verschleiß, Wertverlust, Betriebsstoffe und den Vorhalteaufwand des jeweiligen Gerätes abdecken.
- Eine Gerätepauschale wird grundsätzlich nur für Geräte berechnet, die tatsächlich für den jeweiligen Auftrag eingesetzt werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
7. Material und Kleinmaterial
- Vom Auftragnehmer beschafftes Material wird grundsätzlich nach tatsächlichem Verbrauch beziehungsweise nach tatsächlichen Anschaffungskosten berechnet, sofern kein Festpreis vereinbart wurde.
- Hierzu gehören beispielsweise:
- Schrauben
- Dübel
- Nägel
- Kabelbinder
- Kabelverbinder
- Befestigungsmaterial
- Dichtmaterial
- kleinere Ersatzteile
- Schleif- und Trennmittel
- sonstige Verbrauchsmaterialien.
- Kleinmaterial kann bei geringfügigem Materialeinsatz auch über eine vereinbarte Kleinmaterialpauschale berechnet werden.
- Bei größeren oder höherwertigen Materialbeschaffungen kann vor der Beschaffung eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
8. Zusatzarbeiten und unvorhersehbarer Mehraufwand
- Arbeiten, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber gesondert berechnet.
- Muss zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags ein unvorhersehbarer zusätzlicher Aufwand betrieben werden, wird der Auftraggeber hierüber möglichst vor Durchführung informiert.
- Zusatzarbeiten werden nach dem vereinbarten Stunden-, Fest- oder Pauschalpreis berechnet.
- Ist eine sofortige Maßnahme erforderlich, um einen drohenden weiteren Schaden zu verhindern und eine vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber nicht möglich oder nicht zumutbar, darf der Auftragnehmer im Rahmen des Erforderlichen notwendige Sicherungsmaßnahmen durchführen.
9. Entsorgung und Deponiekosten
- Die Entsorgung von Grünschnitt, Laub, Ästen, Holz, Sperrmüll, Erdreich oder sonstigen Materialien ist nur dann im vereinbarten Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Entsorgungs-, Deponie- und Recyclinggebühren werden nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand beziehungsweise den tatsächlich berechneten Gebühren des jeweiligen Entsorgungsunternehmens berechnet.
- Zusätzlich können Transport-, Lade- und Sortieraufwendungen berechnet werden, sofern diese nicht bereits im Angebot enthalten sind.
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bekannte Besonderheiten hinsichtlich der zu entsorgenden Materialien mitzuteilen.
- Die Entsorgung gefährlicher, schadstoffhaltiger oder besonders zu behandelnder Stoffe wird nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
10. Termine, Witterung und Ausführungsbedingungen
- Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
- Bei witterungsabhängigen Arbeiten, insbesondere Gartenpflege, Rasenpflege, Heckenschnitt und Winterdienst, kann eine Verschiebung erforderlich sein, wenn die Durchführung aufgrund von Regen, Sturm, Frost, Schnee, Eis oder anderen Witterungsverhältnissen nicht ordnungsgemäß oder sicher möglich ist.
- In diesem Fall wird möglichst zeitnah ein Ersatztermin vereinbart.
- Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, begründen grundsätzlich keine Schadensersatzansprüche. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder vorübergehend unmöglich machen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die vereinbarten Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin zugänglich sind.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten und mögliche Gefahrenstellen zu informieren.
- Dies betrifft insbesondere:
- unterirdische Leitungen
- Strom- und Kommunikationskabel
- Bewässerungsanlagen
- Drainagen
- Schächte
- Mähroboterkabel
- elektrische Anlagen
- sonstige nicht sichtbare Einrichtungen.
- Für Schäden an nicht erkennbaren oder nicht mitgeteilten Einrichtungen haftet der Auftragnehmer nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Garten- und Grundstückspflege
- Bei Garten- und Grundstücksarbeiten kann der tatsächliche Zustand des Grundstücks den erforderlichen Arbeitsaufwand beeinflussen.
- Bei Arbeiten nach Zeitaufwand werden insbesondere Größe, Zugänglichkeit, Bewuchs, Verschmutzung, Pflanzen- und Unkrautbestand sowie der allgemeine Pflegezustand berücksichtigt.
- Bei regelmäßig wiederkehrenden Pflegearbeiten kann ein individueller Pflegeplan oder eine wiederkehrende Pauschale vereinbart werden.
- Naturbedingte Veränderungen, Pflanzenwachstum, Witterungseinflüsse und gewöhnlicher Verschleiß stellen keinen Mangel einer fachgerecht ausgeführten Leistung dar.
13. Winterdienst
- Umfang und Häufigkeit der Winterdienstleistungen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Räum- und Streuarbeiten im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und der jeweiligen Witterungsverhältnisse durch.
- Bei extremen oder außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen kann trotz ordnungsgemäßer Durchführung nicht gewährleistet werden, dass sämtliche Flächen jederzeit vollständig schnee- und eisfrei sind.
- Der Auftragnehmer bemüht sich um eine möglichst zeitnahe Durchführung der vereinbarten Leistungen.
14. Termine und Stornierungen
- Vereinbarte Einzeltermine sollen möglichst frühzeitig abgesagt werden, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht durchführen lassen möchte.
- Bei kurzfristigen Absagen oder vergeblichen Anfahrten können Kosten nur insoweit berechnet werden, wie dies gesetzlich zulässig ist und dem Auftragnehmer tatsächlich ein ersatzfähiger Aufwand oder Schaden entstanden ist.
- Bereits ausdrücklich beauftragte und nicht mehr stornierbare Fremdleistungen, Materialbestellungen oder Entsorgungskosten können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen.
15. Laufende Verträge und Kündigung
- Bei regelmäßig wiederkehrenden Dienstleistungen, beispielsweise Gartenpflege, Hausmeisterservice oder Winterdienst, können feste Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen vereinbart werden.
- Maßgeblich sind die individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag oder Angebot.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.
- Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten sind zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
16. Rechnungsstellung, Abschlags- und Zwischenrechnungen
- Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern im Angebot oder Vertrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
- Bei umfangreicheren Aufträgen, längeren Arbeitszeiträumen oder Aufträgen mit einem voraussichtlichen Gesamtwert von mehr als 250,00 € ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlags- oder Zwischenrechnungen über bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten zu stellen.
- Zwischen- und Abschlagsrechnungen können insbesondere folgende Positionen umfassen:
- bereits geleistete Arbeitszeit
- bereits erbrachte Teilleistungen
- bereits beschafftes und für den Auftrag bestimmtes Material
- bereits angefallene Entsorgungs- und Deponiekosten
- bereits angefallene Fremdleistungen
- bereits eingesetzte Maschinen- und Geräteleistungen
- sonstige dem Auftrag eindeutig zuordenbare Kosten.
- Bei umfangreichen Aufträgen kann vor Beginn oder während der Ausführung eine angemessene Abschlagszahlung vereinbart werden. Höhe und Zeitpunkt werden dem Auftraggeber vor Beginn der betreffenden Leistung mitgeteilt.
- Sämtliche Abschlags- und Zwischenzahlungen werden bei der Schlussrechnung vollständig angerechnet.
- Eine Zwischen- oder Abschlagsrechnung stellt keine abschließende Abrechnung des gesamten Auftrags dar.
- Bei nach Zeitaufwand abgerechneten Leistungen kann der Auftragnehmer in angemessenen Zeitabständen Zwischenrechnungen über die bis dahin tatsächlich erbrachten Leistungen stellen.
- Der Auftragnehmer ist bei umfangreichen Aufträgen nicht verpflichtet, sämtliche Leistungen zunächst vollständig vorzufinanzieren.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen die weitere Ausführung noch nicht erbrachter Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen zurückhalten.
- Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere bei berechtigten Einwendungen gegen eine Rechnung, bleiben unberührt.
17. Zahlungsverzug und Aussetzung laufender Leistungen
- Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der Auftragnehmer weitere Leistungen vorübergehend zurückhalten oder aussetzen.
- Dies kann insbesondere laufende Leistungen wie Gartenpflege, Hausmeisterservice, Wartungsarbeiten oder Winterdienst betreffen.
- Bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten bleiben von einer Aussetzung unberührt.
- Nach vollständigem Ausgleich der fälligen Forderungen werden laufende Leistungen, soweit vertraglich noch geschuldet, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten wieder aufgenommen.
- Gesetzliche Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
18. Dokumentation und Fotos
- Der Auftragnehmer darf zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten Vorher- und Nachher-Fotos anfertigen, soweit dies zur Dokumentation und Nachweisführung der eigenen Leistung erforderlich ist.
- Die Aufnahmen dienen grundsätzlich der internen Dokumentation und werden ohne entsprechende rechtliche Grundlage oder erforderliche Einwilligung nicht veröffentlicht.
- Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur mit entsprechender Einwilligung oder einer anderen hierfür bestehenden rechtlichen Grundlage.
19. Mängel und Gewährleistung
- Für die Leistungen des Auftragnehmers gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
- Beanstandungen sollen dem Auftragnehmer möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung ermöglicht wird.
- Soweit ein gesetzlicher Anspruch auf Nacherfüllung besteht, ist dem Auftragnehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.
- Naturbedingte Veränderungen, Witterungseinflüsse, Pflanzenwachstum und gewöhnlicher Verschleiß stellen keinen Mangel einer ordnungsgemäß ausgeführten Leistung dar.
20. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
- Ebenso bleibt die Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden unberührt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit gesetzlich zulässig, kann die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt sein.
- Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
21. Fremdleistungen
- Soweit zur Durchführung eines Auftrags Fremdleistungen erforderlich sind, können hierfür geeignete Fachunternehmen beauftragt werden, sofern dies vereinbart wurde oder für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlich ist.
- Der Auftraggeber wird über wesentliche Fremdleistungen und die dadurch entstehenden Kosten grundsätzlich vor Beauftragung informiert.
- Für Leistungen Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags- und Haftungsbedingungen, soweit gesetzlich zulässig.
22. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
- Die Datenschutzerklärung ist eine eigenständige Information und nicht Bestandteil dieser AGB, soweit gesetzlich nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist.
23. Verbraucher und Widerrufsrecht
- Bei Verträgen mit Verbrauchern können gesetzliche Informations- und Widerrufsrechte bestehen.
- Dies gilt insbesondere für Verträge, die im Fernabsatz, beispielsweise per Internet, E-Mail oder Telefon, oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden.
- Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher die hierfür gesetzlich erforderlichen Informationen und eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
- Soll eine Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen werden, werden die hierfür gesetzlich erforderlichen Erklärungen eingeholt und Informationen erteilt.
- Das gesetzliche Widerrufsrecht und gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bleiben unberührt.
24. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
25. Anwendbares Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften eingeschränkt werden.
- Die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
Hausmeisterservice Aurich
Stand: August 2026
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